AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Twins-IT GmbH
(Stand 01/2010)

1. Geltungsbereich,

Allgemeines Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit Verbrauchern und Unternehmern. Die AGB gelten als Rahmenvereinbarung für alle Kauf- Dienst- und Werkverträge über sämtliche Produkte einschließlich deren Installation und Implementierung sowie für sonstige Leistungen (z.B. Beratungsleistungen jeglicher Art einschließlich der Erstellung zweckdienlicher Konzepte, Schulungs-, Wartungs- und sonstige von uns zur Verfügung gestellte Support-Leistungen).
Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
Sämtliche Ergänzungen und Zusätze zu bzw. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform

2. Angebote Unsere

Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot, sofern sich aus der Bestellung oder den sonstigen Vereinbarungen nichts anderes ergibt. Auch Bestellungen per Email sind verbindlich.
Wir sind berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
Handelsübliche Änderungen insbesondere technischer oder optischer Art bleiben vorbehalten.
Sofern unsere Auftragsbestätigung Einzelheiten enthält, die von der Bestellung oder von unserer sonstigen Beauftragung abweichen, gelten diese Abweichungen als von Unternehmen genehmigt, sofern diese den Abweichungen nicht unverzüglich nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich widerspricht.

3. Leistungsumfang

Mit der Auftragsbestätigung verpflichten wir uns zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen.
Art und Umfang der von uns zu erbringenden vertraglich geschuldeten Leistungen sind in der Auftragsbestätigung oder einer der Auftragsbestätigung beizufügenden Leistungsbeschreibung aufgeführt. Der Kunde erhält mit der Entstehung oder Bearbeitung, soweit nichts anderes vereinbart und dies möglich ist, das nicht ausschließliche Recht, die gemäß Auftragsbestätigung oder Leistungsbeschreibung erbrachten Leistungen im dort genannten Umfang zu nutzen. Für Software gelten die Bestimmungen der Ziffer 12 dieser AGB. Unser Verfügungsrecht und sonstige Immaterialgüterrechte an von uns eingebrachten oder entwickelten Modellen, Methoden, Bausteinen u.ä. bleibt unberührt.
Wir sind berechtigt, sämtliche Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch qualifizierte Erfüllungsgehilfen einschließlich Subunternehmern durchführen zu lassen. Dabei werden wir uns nur solcher Personen bedienen, deren Qualifikation ausreichend erscheint, die geschuldete Leistung ordnungsgemäß zu erbringen.

4. Preise

Sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten unsere Preise ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern ist im angegebenen Preis die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
Beim Versendungskauf trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nehmen wir nicht zurück, sie werden Eigentum des Kunden; ausgenommen sind Paletten.
Wird eine Montage oder ein Einbau beim Kunden vereinbart, ist hierüber eine gesonderte Vergütungsvereinbarung zu treffen, soweit diese nicht ausdrücklich Bestandteil der Auftragsbestätigung ist.
Für die von uns zu erbringenden sonstigen Leistungen zahlt der Kunde die in der Auftragsbestätigung einzeln aufgeführten Beträge. Der Kunde erstattet uns alle angemessenen Reisekosten und sonstigen Auslagen, die im Rahmen der Erbringung der Leistungen entstehen.
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
Gegenüber Verbrauchern gilt vorstehende Regelung nur bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferfrist von mehr als vier Monaten ab Vertragsschluss. Beträgt die Erhöhung mehr als fünf Prozent des Kaufpreises, so kann der Verbraucher vom Vertrag zurücktreten.

5. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht in der Auftragsbestätigung ein anderes Zahlungsziel gewährt wird, sind Rechnungen sofort fällig und innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungserhalt und Lieferung der Ware zu zahlen. Mit Ablauf dieser Frist gerät der Kunde in Verzug.
6. Zeitpunkt der Leistungserbringung, Lieferung
Lieferung erfolgt ab unserem Lager. Auf Verlangen des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht Selbstabholung bzw. Abholung durch Dritte vereinbart ist und der Kunde keine besondere Anweisung erteilt hat, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
Sofern wir Liefer- oder Leistungsfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig eine angemessene, neue Liefer-/Leistungsfrist bestimmen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Liefer-/Leistungsfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten.

Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben. Die gesetzlichen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bleiben unberührt.

7. Installation, Systemimplementierung

Eine Installation und/oder Systemimplementierung in den Räumlichkeiten des Kunden erfolgt nur, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Bis zum Zeitpunkt der Lieferung hat der Kunde sämtliche für die Installation und/oder Systemimplementierung erforderlichen baulichen, technischen und sonstigen Voraussetzungen zu schaffen. Diese Voraussetzungen werden in einer dem Kunden vor der Installation und/oder Systemimplementierung überlassenen Anleitung näher beschrieben.
Die Arbeiten für die Installation und/oder Systemimplementierung beginnen mit der Lieferung, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Sie werden in Abstimmung mit dem Kunden so koordiniert, dass die Beeinträchtigung des laufenden Geschäftsbetriebes des Kunden so gering wie möglich bleibt.

8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus dem Kaufvertrag behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor. Gegenüber Unternehmern behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller (auch künftigen) Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verrebt, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns züglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen, wenn und soweit Dritte auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
Ist der Kunde Unternehmer, ist er befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt.
Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

9. Software, Lizenzen

Sofern wir Software-Installationen vornehmen, bestätigt der Kunde, dass die auf seinen Systemen installierte und noch zu installierende Software rechtmäßig und im Einklang mit den Lizenzbedingungen des Herstellers erworben wurde und genutzt werden kann und auch von uns im Rahmen der beauftragten Leistung genutzt werden darf. 10. Mitwirkungspflichten des Kunden Der Kunde überlässt uns rechtzeitig und kostenlos alle technischen Daten, Computerprogramme, Akten, Dokumentationen, Prüfdaten und/oder andere Informationen und Hilfsmittel, die wir zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen gemäß Auftragsbestätigung und/ oder Leistungsbeschreibung für zweckdienlich, angemessen und notwendig erachten. Sollten sich Probleme, Verzögerungen, Schäden, Ansprüche oder Ausgaben, erst aus deren Inhalt, deren mangelhafter Genauigkeit, Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit aller vom Kunden erbrachten Daten, Materialien und Informationen ergeben, gehen diese nicht zu unseren Lasten.
Sofern die vertraglich geschuldeten Leistungen von uns vor Ort in den Geschäftsräumen des Kunden erbracht werden, stellt dieser kostenlos diejenigen Büroräume, Dienstleistungen, Geräte (wie z.B. Kopierer, Faxgeräte, Computer und Modems) und gegebenenfalls auch Personal zur Verfügung, die wir angemessener weise zur Durchführung der Leistungen benötigen.

12. Mängelhaftung

Als Vereinbarung über die Beschaffenheit von uns gelieferter Waren gelten nur solche Produktbeschreibungen, die Gegenstand der Bestellung des Kunden sind.
Der Unternehmer ist verpflichtet, die verkauften Waren/reparierten Geräte unverzüglich auf offensichtliche Mängel, insbesondere auch auf offensichtliche Fehlmengen oder Beschädigungen, zu untersuchen und diese unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt, uns gegenüber schriftlich zu rügen. Unterlässt der Unternehmer die vorstehend bestimmten Rügen, ist unsere Haftung für den nicht gerügten Mangel ausgeschlossen. Den Unternehmer trifft die Beweislast für Einhaltung und Rechtzeitigkeit der Rügeverpflichtung sowie für das Vorliegen und den Zeitpunkt der Feststellung eines Mangels.
Ist die einem Unternehmer gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir den Mangel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach den gesetzlichen Vorschriften beseitigen. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, eine von Fehlern vollkommen freie Software zu erstellen.
Unsere Mängelhaftung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch natürliche Abnutzung, Einwirkungen von außen, Bedienungsfehler oder unrichtige Verwendung der Produkte entstehen.
Unsere Haftung entfällt, sofern und sobald der Kunde nicht zugelassene Zusatzvorrichtungen verwendet oder an den gelieferten Produkten bzw. der damit zusammenhängenden Software ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen vornimmt oder durch Personal vornehmen lässt, das hierzu nicht von uns ermächtigt wurde, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Mängel durch diese Arbeiten nicht verursacht wurden oder nicht auf die vorgenannten Maßnahmen zurückzuführen sind.

13. Haftungsbeschränkungen

Bei Pflichtverletzungen, die nicht in einem Mangel bestehen oder die einen über die Mangelhaftigkeit hinausgehenden Schaden verursacht haben, haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.
Gegenüber unserem Kunden haben wir Arglist, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Darüber hinaus haben wir auch einfache Fahrlässigkeit zu vertreten bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

Ansprüche des Kunden aus von uns übernommenen Garantien sowie dem Produkthaftungsgesetz bleiben in jedem Fall unberührt.
Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haften wir nach Maßgabe der vorstehenden Vorschriften nur soweit ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen und bei Einsatz einer angemessenen Software zum Schutz vor Viren und sonstigen Datenangriffen von außen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Im Übrigen ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahradäquater Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

14. Aufrechnung, Abtretung

Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns nicht bestritten wurden. Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag durch den Kunden bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

15. Geheimhaltung

Jede der Vertragsparteien ist verpflichtet, die aus dem Bereich der jeweils anderen Vertragspartei stammenden Informationen und Dokumente, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder aus anderen Gründen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse eindeutig erkennbar sind, geheim zu halten. Außer wenn dies zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist, sind die Vertragsparteien nicht berechtigt, solche Informationen oder Dokumente aufzuzeichnen, zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben. Die Vertragsparteien haben ihren Arbeitnehmern und Vertretern entsprechende Verpflichtungen aufzuerlegen. Die Geheimhaltungsverpflichtung endet, falls die geheimhaltungsbedürftigen Informationen allgemein bekannt werden oder während der Dauer der Geheimhaltungspflicht dem Anwender von dritter Stelle ohne Auferlegung einer Geheimhaltungspflicht bekannt werden.

16. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.

Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Büdingen.
Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt sind.

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Twins-IT GmbH
Am Schlag 3
63654 Büdingen
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+49 (0)6042-956925
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